Private Leistung
Meine Beratungs- und Behandlungsleistungen rechne ich privat direkt mit Ihnen ab. Umfang und Inhalt der Leistung sowie die Höhe des Honorars legen wir vorab gemeinsam in einer Behandlungsvereinbarung oder einem Beratungsvertrag fest. Das Honorar für die Psychotherapie orientiert sich in der Höhe an den Empfehlungen der Berufsverbände.
Sind Sie privat krankenversichert, kann Ihnen die Versicherung womöglich Behandlungskosten erstatten. Vergewissern Sie sich bitte vorab in den Versicherungsbedingungen, ob die Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie vom Leistungsumfang erfasst sind, fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Krankenversicherung nach.
In seltenen Ausnahmen ist die Gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet, Kosten einer nicht kassengebundenen Psychotherapie zu erstatten, „konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt …“ (§ 13 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V).
Über das Honorar für psychologische Beratungen und Coachings vereinbaren wir individuell, abhängig von Ihren Anliegen und Ihrem Beratungsbedarf.